Universa Auslandskrankenversicherung
- Maximale Reisedauer 60 Tage
- Geschäftsreisen auch versichert
- Kostenübernahme durch Dritte im Krankenhaus führt zu Krankenhaustagegeld
- Keine Such- und Bergungsmaßnahmen
- Kein Onlineabschluss
- Begleitperson muss ebenfalls bei Universa versichert sein
- Bei Zahnersatz nur Provisorien
- Keine Reisen > 60 Tage über Einzelpolice
Allg. Behandlung:
Rücktransport:
Zahnbehandlung:
Kundenservice:
Fazit: solide
gut
Sofort zu den Themen: Leistungen, Fazit
Die Universa, gegründet im Jahr 1843, gilt als älteste deutsche Krankenversicherung. Das Unternehmen mit Sitz in Nürnberg beschäftigt sowohl einen eigenen Außendienst, unterhält aber auch ein weites Netz an unabhängigen Kooperationspartnern. In erster Linie ist sie auf Lösungen für private Haushalte als auch für kleinere Betriebe spezialisiert. Sie firmiert als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und gliedert sich in die Universa Krankenversicherung, Lebensversicherung und die Allgemeine. Darüber hinaus gehörte das Unternehmen zu den Gründungsmitgliedern der Aachener Bausparkasse.
Der Auslandsschutz der Universa
Bei der Auslandskrankenversicherung von Universa handelt es sich um ein standardisiertes Produkt mit den grundlegenden Absicherungen für den Fall der Erkrankung im Ausland. Sie wird als Jahrespolice angeboten. Die Gültigkeit besteht sowohl für private Urlaubsreisen als auch für Geschäftsreisen. Abgesichert sind Reisen bis zu einer Dauer von zwei Monaten. Die zahnärztlichen Leistungen schließen auch Reparaturen an Zahnersatz sowie Provisorien mit ein. Die Kosten für die Begleitperson bei einer Rückführung werden nur erstattet, wenn die Begleitperson ebenfalls bei der Universa versichert ist und sich zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls ebenfalls am selben Ort aufhielt.
- Nur als Jahrespolice erhältlich.
- Versichert sind Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten.
- Versicherungsschutz sowohl für private Urlaubsreisen als auch für Geschäftsreisen.
- Zahnbehandlung schließt auch provisorischen Zahnersatz mit ein.
- Die Versicherung leistet auch für Hilfsmittel, wenn diese erstmalig benötigt werden. Hör- und Sehhilfen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Bei einem stationären Aufenthalt werden auch Wahlleistungen erstattet
- Beiträge werden ab dem 60. Lebensjahr erhöht
- Kein Online-Abschluss möglich
Die Leistungen
Leistung | Details |
---|---|
Leistungen im Ausland | Das Angebot bietet das, was man als Basisabsicherung verstehen kann. Erstattet werden alle medizinisch notwendigen Kosten, die für eine Behandlung notwendig sind. Dazu zählt natürlich auch ein stationärer Aufenthalt. Leistungen aufgrund Such- und Bergungsmaßnahmen sind jedoch kein Bestandteil der Absicherung. Hilfsmittel werden auch übernommen, wenn diese erstmalig benötigt werden. Übernimmt eine Ersatzkasse mindestens 25 € der täglichen Krankenhauskosten, wird ein Krankenhaustagegeld von 25 € gezahlt. Verzichtet der Versicherungsnehmer auf die Kostenübernahme für die Krankenhausbehandlung, erhält er ein Tagegeld von 50 €. Die Kostenübernahme bei einem Rücktransport ins Inland für eine Begleitperson wird nur gewährleistet, wenn die Begleitperson ebenfalls bei der Universa versichert ist. |
Krankenrücktransport | Die Universa übernimmt die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland, wenn dieser medizinisch notwendig oder medizinisch sinnvoll ist. Als Krankenrücktransport gilt ein Transport dann, wenn er mit einem Spezialfahrzeug oder Spezialflugzeug, auch Rettungshubschrauber, durchgeführt wird. Wählt der Versicherungsnehmer ein anderes Fahrzeug, wird das nur dann erstattet, wenn dies vorher schriftlich bestätigt wurde. Soll eine weitere Person den Patienten begleiten, werden die Kosten nur übernommen, wenn diese ebenfalls über eine Auslandskrankenversicherung bei der Universa hat. Kommt es zum schlimmsten Fall und die versicherte Person verstirbt im Ausland, beträgt die Kostenerstattung für die Überführung des Toten 10.300 €. Im Fall einer Bestattung im Ausland werden die Kosten übernommen, welche für eine Überführung entstanden wären. |
Zahnbehandlung | Das Angebot sieht vor, dass eine Zahnbehandlung zur Schmerzfreiheit führen soll. Dies muss auf der Basis der einfachsten medizinischen Versorgung geschehen. Benötigt die versicherte Person Zahnersatz, so wird das Provisorium übernommen. Die Kosten für die Reparatur an einem bestehenden Zahnersatz sind abgesichert. Zu Zahnersatz zählen Kronen, Implantate und prothetische Leistungen. |
Service | Universa versteht sich als Serviceversicherer, sprich, als Versicherer, der in erster Linie auf den Außendienst setzt. Dieser Tatsache ist vermutlich auch der Umstand geschuldet, dass ein Online-Abschluss nicht möglich ist. Allerdings hat das Unternehmen im Rahmen seines Internetauftritts einen Prospektantrag zum Ausdrucken hinterlegt. Für Reisende steht eine Notfallrufnummer zur Verfügung, die bei einem Notfall im Ausland 24 Stunden erreichbar ist. Darüber hinaus bietet der Versicherer auf seiner Homepage zahlreiche Beiträge rund um das Thema Gesundheit. |
Schiffsreisen
Universa Auslandskrankenversicherung trifft keine Aussage, dass Schiffsreisen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Zahnersatz
Zahnersatzleistungen sind dahin gehend abgesichert, dass es für Provisorien keine Leistungsbeschränkung gibt. Für darüber hinausgehende Leistungen besteht kein Versicherungsschutz.
Dauer im Ausland
Im Rahmen der Police werdenfür eine nicht begrenzte Anzahl von Reisen im Jahr, Versicherungsschutz für einen Aufenthalt im Ausland bis maximal 60 Tage am Stück angeboten.
Details im Überlick
Leistung | Details |
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Geltungsdauer pro Reise | max. 60 tage |
Geschäftsreisen versichert | Ja |
Kosten für Rückführung | Ja |
Zahnersatzleistungen | Ja, als Provisorium |
Selbstbeteiligung | Nein |
Entbindung im Ausland | Ja, bis 36. Woche |
Erstattung für Hilfsmittel | Ja, wenn vom Arzt verschrieben. |
Erstattung für Heilmittel und Verbände | Ja, müssen in der Apotheke gekauft werden. |
Krankenhaustagegeld | Nein, nur bei mindestens 25 Euro Kostenübernahme am Tag durch Dritte. |
Onlineabschluss | Nein |
Ganze Familie | Nein |
Weltweit | Ja |
Seniorentarif | Nein |
Serviceerreichbarkeit | Telefonisch, E-Mail, Außendienst |