LVM Auslandskrankenversicherung
- Beitrag sinkt ab 2. Versicherungsjahr
- Zahnersatz als Provisorium versichert
- Auch Geschäftsreisen abgesichert
- Kein Online-Abschluss
- Keine Kostenübernahme für Rooming-in
- Keine Erstattung für Bergungs- oder Rettungskosten
- Nur bis 42 Tage
- Krankenrücktransport wenn medizinisch notwendig o. Kosten mindernd
Allg. Behandlung:
Rücktransport:
Zahnbehandlung:
Kundenservice:
Fazit: solide Basisabsicherung
okay
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Der Landwirtschaftliche Versicherungsverein Münster a.G. , kurz LVM, gehört mit über 3 Millionen Kunden und mehr als 10 Millionen Verträgen zu den großen Erstversicherern in Deutschland. Rund 4.000 Außendienstmitarbeiter sind deutschlandweit in der Kundenbetreuung aktiv, unterstützt von gut 3.600 Mitarbeitern im Innendienst. Die Gründung geht in das Jahr 1896 zurück. Ziel war die Gründung einer Selbsthilfevereinigung für Landwirte gegen Haftpflichtschäden. Heute bietet der LVM das gesamte Produktportfolio für private und gewerbliche Versicherungsnehmer. Seit dem Jahr 1973 steht er allen Interessenten als Versicherer offen.
Günstiger ab dem 2. Jahr – die LVM Tarife
Die Auslandskrankenversicherung der LVM ist als Jahrespolice erhältlich und bietet den Versicherungsnehmern Schutz für die ersten sechs Wochen des Auslandsaufenthaltes. Länger dauernde Reisen müssen in den Agenturen abgefragt werden. Das Besondere an der Tarifierung ist der Umstand, dass die Prämie ab dem zweiten Versicherungsjahr sinkt. Die Familienversicherung kostet im ersten Jahr 22 Euro, danach nur noch 18 Euro. Die Single-Police ist für 11 Euro im ersten Jahr, und danach für 9 Euro erhältlich. Ab dem 60. Lebensjahr beläuft sich der Beitrag auf 22 Euro im ersten Jahr und auf 18 Euro in den Folgejahren. Erfolgt die erstmalige Versicherung mit 75 Jahren, wird 44 Euro Prämie verlangt, 36 Euro ab dem zweiten Jahr.
- Versicherungsschutz besteht für die ersten sechs Wochen einer Auslandsreise.
- Die Versicherungsnehmer genießen auch auf Geschäftsreisen vollen Versicherungsschutz.
- Es werden alle Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland in voller Höhe übernommen
- Bei einem Krankenhausaufenthalt werden alle Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung getragen
- Zahnbehandlung: schmerzstillende Behandlung und Füllungen in einfacher Ausführung, jedoch nicht für Inlays und Onlays.
- Zahnersatz wird in Form eines Provisoriums erstattet.
- Krankenrücktransport, wenn medizinisch notwendig
- Kein Online-Abschluss, sondern Außendienst
Die Leistungen der LVM
Leistung | Details |
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Leistungen im Ausland | LVM bietet eine Grundabsicherung ohne Schnörkel zu einem recht günstigen Preis, der allerdings auch zwangsläufig Einschnitte mit sich bringt. Im Bereich stationärer Unterbringung gibt es ein Defizit. Die Versicherung übernimmt keine Kosten für das Rooming-in eines Elternteils, wenn ein minderjähriges Kind zur stationären Heilbehandlung im Krankenhaus bleiben muss. Dazu kommt die fehlende Erstattung für Kosten, welche durch Bergungs- oder Rettungsmaßnahmen entstehen. Die ambulante Heilbehandlung schließt auch die Erstattung für beispielsweise Leihkosten für Hilfsmittel vor Ort. Ausgenommen davon sind, wie üblich, Hörgeräte und Sehhilfen. Die Erstattung für Heilmittel setzt voraus, dass sie einerseits ärztlich verordnet und andererseits in einer im jeweiligen Land für die Abgabe lizenzierten Stelle gekauft werden. |
Krankenrücktransport | Das Thema Krankenrücktransport aus dem Urlaub wird hinsichtlich der Kosten häufig unterschätzt. Sie werden übernommen, sofern der Rücktransport medizinisch notwendig ist. Sie werden auch übernommen, wenn die stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauern wird, oder die Aufwendungen für die Behandlung im Ausland die Kosten des Rücktransportes übersteigen werden. Der Mehraufwand für eine Begleitperson beim Rücktransport werden unter der Voraussetzung übernommen, dass die Begleitperson beim LVM ebenfalls eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, die für Transportkosten aufkommt. Im Falle des Ablebens der versicherten Person wird die Überführung getragen. Alternativ beteiligt sich die Versicherung bis zur Höhe der Kosten für die Überführung an den Beerdigungskosten im Ausland. |
Zahnbehandlung | Die Auslandskrankenversicherung übernimmt alles für eine schmerzstillende Zahnbehandlung. Dazu zählen auch Füllungen in einfachster Ausfertigung. Inlays und Onlays sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für notwendigen Zahnersatz kommt der LVM für Provisorien auf. Versichert sind ebenfalls Reparaturkosten an bestehendem Zahnersatz. |
Service | Der LVM setzt auch bei der Auslandskrankenversicherung in vollem Umfang auf den Außendienst. Für den Notfall im Ausland steht jedoch eine Notfallrufnummer zur Verfügung, welche rund um die Uhr besetzt ist. Darüber hinaus werden im Rahmen des Onlineauftritts noch zahlreiche Rechner angeboten, beispielsweise für Bußgeldberechnung oder zur Ermittlung von Versorgungslücken. Zählt die Möglichkeit eines Online-Abschlusses zur Serviceleistung eines Unternehmens, besteht hier ganz klar Nachbesserungsbedarf. |
Schiffsreisen
Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung besteht auch Versicherungsschutz für Schiffreisen.
Zahnersatz
Der LVM erstattet im Ausland die Aufwendungen für provisorischen Zahnersatz, nicht aber die Kosten für Inlays und Onlays.
Dauer im Ausland
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ersten sechs Wochen eines Auslandsaufenthaltes, ohne Unterscheidung, ob es sich um eine Urlaubsreise oder eine Geschäftsreise handelt.
Details im Überlick
Leistung | Details |
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Geltungsdauer pro Reise | In der Jahrespolice bis zu sechs Wochen, längere Reisen müssen speziell angefragt werden. |
Geschäftsreisen versichert | Ja |
Kosten für Rückführung | Ja |
Zahnersatzleistungen | Ja, als Provisorium |
Selbstbeteiligung | Nein |
Entbindung im Ausland | Ja, bis 36. Woche |
Erstattung für Hilfsmittel | Ja, wenn vom Arzt verschrieben. |
Erstattung für Heilmittel und Verbände | Ja |
Krankenhaustagegeld | Nein |
Onlineabschluss | Nein |
Ganze Familie | Ja |
Weltweit | Ja |
Seniorentarif | Nein |
Serviceerreichbarkeit | Telefonisch, E-Mail, Außendienst |