Hallesche Auslandskrankenversicherung
- Schutz innerhalb 8 Wochen der Reise
- Rooming-in bis 16 übernommen, auch bei medizinischer Notwendigkeit bei älteren Personen
- Zusätzliche Vergütung, wenn ein Dritter sich an den Kosten beteiligt
- Geschäftsreisen mitversichert
- Bergungs- und Rettungskosten bis 2.500 €
- Zahnersatzprovisorien nur bei fehlender Kaufähigkeit
- Keine Familienpolice / ab 60 teurer
Allg. Behandlung:
Rücktransport:
Zahnbehandlung:
Kundenservice:
Fazit: durchschnittliches Angebot
okay
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Die Hallesche, auch bekannt als Hallesche Nationale, agiert in Form eines Gleichordnungskonzerns mit der Alten Leipziger. Unternehmenssitz ist Oberursel im Taunus. Gegründet wurde sie im Jahr 1934 in Berlin. Ziel war es, eine Krankenversicherung für nicht-versicherungspflichtige Personen zu etablieren. Die Rechtsform war die eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Es handelt sich um einen reinen Krankenversicherer, der auch vor dem Zusammenschluss mit der Alten Leipziger im Jahr 1994 ausschließlich in diesem Geschäftsfeld aktiv war.
Die Hallesche Jahrespolice & Einzelpolice
Die Auslandskrankenversicherung der Hallesche ist entweder als Jahrespolice oder für Reisen mit einer Dauer von mehr als acht Wochen als Einmalpolice erhältlich. Es gibt keinen Familientarif, jede Person muss einzeln versichert werden. Dabei gilt für Kinder bis zum 18. Lebensjahr eine Jahresprämie von 8,50 Euro, für Erwachsene bis zum 60. Lebensjahr ein Beitrag von 12,50 Euro, der auf 48 Euro für 60jährige und älter steigt. Die Krankenversicherung besteht für die ersten acht Wochen einer Reise. Die Hallesche erhebt keine Beitragszuschläge für Reisen in die USA oder Kanada. Insgesamt bietet der Versicherer eine Auslandskrankenversicherung mit recht standardisierten Leistungsmerkmalen.
- Der versicherte Reisezeitraum beträgt maximal acht Wochen ab Antritt der Reise.
- Im Tarif VSAPlus können Reisen bis zur Dauer von einem Jahr abgesichert werden.
- Es besteht keine Möglichkeit zum Abschluss einer Familienversicherung.
- Entstehen Kosten für Bergung oder Rettung der versicherten Person, sind diese bis zu einer Höhe von 2.500 Euro abgesichert.
- Ist das Rooming-in einer weiteren Person bei stationärem Aufenthalt medizinisch notwendig oder hat der Patient das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet, übernimmt die Versicherung die Kosten dafür.
- Bei medizinischer Notwendigkeit oder bei Kindern unter 16 Jahren werden die Kosten für eine Begleitperson bei einem Rücktransport übernommen
- Für Hilfsmittel werden die Anschaffungskosten oder die Leihgebühr im Ausland übernommen.
- Führt eine Erkrankung dazu, dass sich der Aufenthalt auf über 8 Wochen hinauszieht, besteht auch für diese Zeit eine Versicherungspflicht
Die Leistungen der Hallesche
Leistung | Details |
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Leistungen im Ausland | Die Leistungen zeigen keine besonderen Highlights. Der Versicherer ersetzt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie die Unterbringung im Krankenhaus. Heil- und Hilfsmittel müssen ärztlich verordnet sein. Von einer Erstattung ausgeschlossen sind Hör- und Sehhilfen. Kommt es dazu, dass eine versicherte Person geborgen oder gerettet werden muss, übernimmt die Hallesche diese Kosten bis zu einer Höhe von 2.500 Euro. Positiv fällt auf, dass das Rooming-in übernommen wird, wenn der Patient jünger als 16 Jahre ist. Gleiches gilt für die Übernahme der Rücktransportkosten für eine Begleitperson. Bei Schwangerschaften wird bei einer Frühgeburt vor der 36. Woche geleistet. |
Krankenrücktransport | Hinsichtlich des Rücktransportes gibt es keine Obergrenze, jedoch setzt die Hallesche voraus, dass das günstigste medizinisch vertretbare Transportmittel gewählt wird. Der Rücktransport erfolgt in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene Krankenhaus oder in das Krankenhaus, welches unter medizinischen Gesichtspunkten am geeignetsten erscheint. Die Kosten für eine Begleitperson werden übernommen, wenn dies medizinisch notwendig ist oder die versicherte Person jünger als 16 Jahre ist. Die Hallesche trifft keine Aussage darüber, ob die Begleitperson ebenfalls dort versichert sein muss. Verstirbt die versicherte Person, trägt die Versicherung die Kosten für die Überführung. Bei einer Beerdigung im Ausland übernimmt sie die Kosten bis zu der Höhe, die für eine Überführung angefallen wären. |
Zahnbehandlung | Die Hallesche übernimmt die Kosten für eine Zahnbehandlung, welche sicherstellen, dass die versicherte Person schmerzfrei ist. Darüber hinaus werden die Kosten für Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung erstattet. Es erfolgt ebenfalls eine Kostenübernahme für Reparaturen von bereits vorhandenem Zahnersatz sowie Provisorien, wenn diese notwendig sind, um die Kaufähigkeit wieder herzustellen. |
Service | Für den Notfall stellt die Auslandskrankenversicherung eine 24 Stunden am Tag verfügbare Notrufnummer zur Verfügung. Geht es darum, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Kinder zu betreuen, erstattet die Hallesche die Kosten, wenn die versicherte Person im Krankenhaus liegt oder verstorben ist. Die Kinder müssen unter 16 Jahre alt und mit der versicherten Person verwandt sein. Generelle Serviceleistungen beschränken sich auf Gesundheitsratgeber oder die Möglichkeit, Verträge online zu verwalten. |
Schiffsreisen
Die Hallesche gehört zu den Versicherern, welche auch Schiffsreisen miteinschließen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme von Deutschland und dem Land, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Zahnersatz
Zahnersatz ist dahin gehend versichert, als es sich nur um Provisorien handeln darf, die der Wiederherstellung der Kaufähigkeit dienen.
Dauer im Ausland
Im Rahmen der Jahrespolice besteht während der ersten acht Wochen im Ausland Versicherungsschutz. Die Einmalpolice bietet dagegen Versicherungsschutz bis zu 365 Tage am Stück.
Details im Überlick
Leistung | Details |
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Geltungsdauer pro Reise | In der Jahrespolice bis zu acht Wochen, im Einzelvertrag bis zu einem Jahr. |
Geschäftsreisen versichert | Ja |
Kosten für Rückführung | Ja |
Zahnersatzleistungen | Ja (Provisorien und Wiederherstellung der Kaufähigkeit) |
Selbstbeteiligung | Nein |
Entbindung im Ausland | Ja, bis 36. Woche |
Erstattung für Hilfsmittel | Ja, wenn vom Arzt verschrieben. |
Erstattung für Heilmittel und Verbände | Ja |
Krankenhaustagegeld | Nein |
Onlineabschluss | Ja |
Ganze Familie | Nein |
Weltweit | Ja |
Seniorentarif | Nein |
Serviceerreichbarkeit | Telefonisch, E-Mail, Außendienst |