ERV Auslandskrankenversicherung
- Bergungskosten bis zu 10.000 €
- Schutz auch innerhalb Deutschlands
- Rooming-in für Eltern bei stationärem Aufenthalt des minderjährigen Kindes
- Kinder bis 25. in Familienpolice
- Leistung für Zahnersatzprovisorien
- Erst ab 65 Beitragserhöhung
- Krankenrücktransporte auch, wenn medizinisch sinnvoll
- Nur 45 Tage Schutz in Jahrespolice
Allg. Behandlung:
Rücktransport:
Zahnbehandlung:
Kundenservice:
Fazit: Sehr empfehlenswert
sehr gut
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Die Europäische Reiseversicherung, kurz ERV, gilt als einer der führenden Reiseversicherer europaweit. Das Unternehmen gehört zur Ergo Versicherungsgruppe und ist neben Deutschland noch in zwölf weiteren europäischen Ländern aktiv. Die Gründung geht auf das Jahr 1907 zurück, als die ERV unter dem Namen Europäische Güter und Reisegepäckversicherung in Budapest an den Markt kam. Im gleichen Jahr wurde eine Zweigniederlassung in Berlin gegründet, die jedoch im Jahr 1919 in einen eigenständigen deutschen Versicherer umgewandelt wurde. Bereits bei der Gründung in Budapest war die Münchner Rückversicherung, heute Munich Re, an der ERV beteiligt. Innerhalb des Munich Re Konzerns wurde die ERV im Jahr 2009 in die Ergo-Versicherungsgruppe integriert.
Die Einzel- und Familienpolice der ERV
Die Jahrespolice bietet Schutz für die ersten 45 Tage einer Urlaubsreise bei einer unbeschränkten Anzahl von Reisen innerhalb eines Jahres. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf Urlaubs-, sondern auch auf Geschäftsreisen und greift bereits ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Wohnort. Im Rahmen der Einzelpolice können Reisen bis zu einer Dauer von 365 Tagen abgesichert werden. Neben Policen für Einzelpersonen bietet die ERV auch eine günstigere Familienpolice, wenn mehrere Personen versichert werden sollen. Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr mitversichert, sofern sie noch bei den Eltern leben. Für Gruppen, die nicht als Familie einzustufen sind, bietet sich ein Gruppenvertrag.
- Die Auslandskrankenversicherung ist sowohl als Jahresvertrag als auch als Einmal-Vertrag erhältlich.
- Die Police bietet sowohl bei Urlaubs- als auch bei Geschäftsreisen Versicherungsschutz.
- Die maximale Reisedauer beträgt im Jahresvertrag 45 Tage, im Einzelvertrag 365 Tage.
- Rettungs- und Bergungskosten sind bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgedeckt.
- Leistet nicht nur im Ausland, sondern bereits ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Heimatort.
- Zahnbehandlungen werden mit dem Ziel der Schmerzfreiheit erstattet, Zahnersatz als Provisorium übernommen.
- Muss ein Kind stationär behandelt werden, übernimmt die ERV die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson.
- Die Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit, sondern auch bei medizinischer Sinnhaftigkeit übernommen.
Die Leistungen der ERV
Leistung | Details |
---|---|
Leistungen im Ausland | Die ERV ermöglicht einen Beitragsnachlass, wenn sich der Versicherungsnehmer für eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro entscheidet. Sie leistet für alle medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Heilbehandlungen. Dabei ersetzt sie auch den Aufwand für ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel sowie die Leihgebühren für Hilfsmittel vor Ort. Ausgenommen sind Hörgeräte und Sehhilfen. Bei stationärer Heilbehandlung kommt die ERV auch für die Unterbringungs- und Verpflegungskosten auf. Muss ein minderjähriges Kind stationär behandelt werden, werden die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson übernommen. Es handelt sich nicht um eine reine Auslandskrankenversicherung, da sie auch innerhalb von Deutschland ab einer Entfernung von 50 Kilometern vom Heimatort greift. Such-, Bergungs- und Rettungskosten werden bis zu einer Höhe von 10.000 € übernommen. |
Krankenrücktransport | Der Krankenrücktransport ist nicht nur auf den Fall der medizinischen Notwendigkeit beschränkt. Der Versicherer übernimmt die Kosten auch, wenn ein Rücktransport aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint. Tritt der Fall ein, dass die versicherte Person über das Ende der Reise hinaus transportunfähig ist, oder krankheitsbedingt nicht transportiert werden kann, leistet die ERV auch über das Reiseende hinaus. Die Versicherungsbedingungen sehen keine Klausel vor, dass ein Rücktransport erfolgt, wenn die Kosten dafür günstiger sind, als bei stationärer Heilbehandlung im Ausland. Im Todesfall der versicherten Person übernimmt die Versicherung die Kosten für die Überführung, alternativ die Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten. |
Zahnbehandlung | Die ERV übernimmt die Kosten für eine Zahnbehandlung, wenn das Ziel die Schmerzfreiheit des Versicherungsnehmers ist. Darüber hinaus kommt sie auch für Zahnersatz auf, wenn dieser als Provisorium eingesetzt wird. Die Kosten für Füllungen für Zähne werden in einfacher Ausstattung übernommen. Darüber hinaus werden auch die Aufwendungen für die Reparatur an vorhandenem Zahnersatz übernommen. |
Service | Wer Fragen zum Angebot hat, kann diese von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9 Uhr und 21 Uhr und samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 16 Uhr telefonisch klären. Die Notrufnummer ist natürlich an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar. Dazu stellt die ERV im Rahmen ihres Onlineauftrittes auch Informationen zu Ländern und Reisen generell bereit. |
Schiffsreisen
Die ERV bietet mit ihrer Auslandskrankenversicherung auch für Schiffsreisen den gewünschten Versicherungsschutz.
Zahnersatz
Zahnersatz ist dahin gehend versichert, dass die ERV die Kosten für Provisorien übernimmt. Sie trägt ebenfalls die Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Reparatur von bereits vorhandenem Zahnersatz anfallen.
Dauer im Ausland
Die Jahrespolice sichert eine nicht limitierte Anzahl von Reisen bis zu einer Dauer von maximal 45 Tagen ab. Der Einzelvertrag bietet für Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 365 Tagen entsprechenden Versicherungsschutz.
Details im Überlick
Leistung | Details |
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Geltungsdauer pro Reise | In der Jahrespolice bis zu 45 Tagen, 365 Tage in der Einzelpolice. |
Geschäftsreisen versichert | Ja, kein Unterschied zu Urlaubsreisen in der Jahrespolice. |
Kosten für Rückführung | Ja |
Zahnersatzleistungen | Ja, als Provisorium |
Selbstbeteiligung | Optional 100 Euro je Schadensfall |
Entbindung im Ausland | Ja, bis 36. Woche |
Erstattung für Hilfsmittel | Ja, wenn vom Arzt verschrieben. |
Erstattung für Heilmittel und Verbände | Ja |
Krankenhaustagegeld | Ja (innerhalb Deutschlands) |
Onlineabschluss | Ja |
Ganze Familie | Ja (Kinder bis 25) |
Weltweit | Ja |
Seniorentarif | Nein (Beitragsanpassung ab 65) |
Serviceerreichbarkeit | Telefonisch, E-Mail, Fax, Brief |