DEVK Auslandskrankenversicherung
- Bergungs- und Rettungskosten bis zu 2.500€ abgesichert
- Rückführung im Todesfall von außerhalb Europas mit 15.000€ versichert
- Die Beiträge für Senioren recht moderat
- Keine Familienpolice
- Krankenrücktransporte nur bei medizinischer Notwendigkeit
- Nur bei medizinischer Notwendigkeit
- Keine Leistung für Zahnersatz
Allg. Behandlung:
Rücktransport:
Zahnbehandlung:
Kundenservice:
Fazit: nur bedingt empfehlenswert
okay
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Die DEVK, die Deutsche Eisenbahner Versorgungskasse, war ursprünglich die Selbsthilfeeinrichtung der Eisenbahner. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln. Mit rund vier Millionen Kunden und 13,5 Millionen Verträgen gehört sie zu den größten Versicherern Deutschlands. Der Versicherer agiert in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Die DEVK setzt in Bezug auf Vertrieb weniger auf das Internet, als vielmehr auf ein enges Netz an ausschließlichen Außendienstmitarbeitern. Erst in den 70er Jahren öffnete sich der Versicherer allen Kunden. Der Schwerpunkt liegt klar im Privatkundengeschäft. Hier bietet sie sich als Allspartenversicherer an.
Die Jahrespolice der DEVK
Die Auslandskrankenversicherung stellt in der Produktpalette der DEVK eine der wenigen Ausnahmen dar, da das Unternehmen hier einen Onlineabschluss ermöglicht. Es gibt nur eine Jahrespolice, die Reisen bis zu maximal 43 Tagen absichert. Für längere Aufenthalte im Ausland müssen Versicherungsnehmer auf den Kooperationspartner Europäische Reiseversicherung zurückgreifen. Diese bietet Versicherungsschutz für bis zu 365 Tage am Stück. Es wird keine Familienpolice angeboten, jedes Familienmitglied muss einzeln versichert sein. Vorweg sei gesagt, dass das Angebot eher durchschnittlich ausfällt. Bezüglich des Alters der Versicherungsnehmer kennt die DEVK die Altersgrenzen 60. Lebensjahr, bis zum 70. Lebensjahr und ab dem 70. Lebensjahr.
- Die maximale versicherbare Reisedauer beträgt in der Jahrespolice 42 Tage, längere Reisedauern müssen über den Kooperationspartner versichert werden.
- Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten sind bis zu einer Höhe von 2.500 Euro versichert.
- Leistet nur für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnersatz auch in einfachster Ausführung ist ebenso vom Versicherungsschutz ausgenommen wie Kronen.
- Es gibt keine Familienpolice
- Ein Krankenrücktransport ist nur bei medizinischer Notwendigkeit versichert.
- Die Kosten für eine Begleitperson beim Rücktransport werden nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen.
- Im Todesfall übernimmt die Versicherung für die Rückführung innerhalb Europas 10.000€ der Kosten, außerhalb Europas 15.000€
Die Leistungen der DEVK
Leistung | Details |
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Leistungen im Ausland | Die Leistungen der DEVK zeigen sich im Vergleich mit einigen Mitbewerbern bei fast ähnlicher Prämie eher reduziert. Üblicherweise wird für das medizinisch Notwendige geleistet, die Abweichungen finden sich jedoch im Bereich Zahn und Rücktransport. Bezüglich von Hilfsmitteln übernimmt der Versicherer die Kosten oder Leihgebühren mit Ausnahme von Hör- und Sehhilfen. Medikamente müssen zum einen verschrieben sein, zum anderen aus einer im jeweiligen Ausland für den Medikamentenverkauf zugelassenen Stelle stammen. Die wird keine Aussage darüber getroffen, ob die stationäre Heilbehandlung im Rahmen des Status als Privatpatient erfolgt. |
Krankenrücktransport | Der Krankenrücktransport wird als Bestandteil einer guten Auslandskrankenversicherung häufig unterschätzt. Immerhin basiert er auf einer wirklich ernst zunehmenden Erkrankung oder eines Unfalls. Die DEVK übernimmt die Kosten dafür nur, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht, nicht wenn der Transport medizinisch sinnvoll ist. Einzige Ausnahme ist der Fall, dass die stationäre Behandlung länger als 14 Tage dauert oder die Behandlungskosten im Ausland die Kosten für den Rücktransport übersteigen. Für eine Begleitperson wird der Rücktransport ebenfalls nur erstattet, wenn die medizinische Notwendigkeit ärztlich attestiert wird. |
Zahnbehandlung | Die Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen beschränkt sich rein darauf, einen schmerzfreien Zustand zu erreichen. Dazu kommen noch Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz. Im Gegensatz zu Mitbewerbern werden bezüglich Zahnersatz keine Aussagen geteroffen, ob mindestens ein Provisorium erstattet wird. In den Versicherungsbedingungen ist Zahnersatz generell ausgeschlossen. |
Service | Bezüglich des Services setzt die DEVK generell auf den Außendienst. In Bezug auf die Auslandskrankenversicherung bietet sie im Rahmen des Internetauftritts Formulare für den Schadensfall sowie Hinweise darauf, wie Versicherungsnehmer vorgehen müssen, um die Erstattung von dem Versicherer zu erhalten. Losgelöst von den Serviceaktivitäten werden Prämien für Neukundenwerbungen angeboten. Erreichbar ist sie über eine gebührenfreie Rufnummer, per Chat oder ein Kontaktformular. Anfragen werden grundsätzlich an einen Berater im jeweiligen Postleitzahlenbereich weitergeleitet. |
Schiffsreisen
Die Auslandskrankenversicherung greift auch während einer Schiffsreise.
Zahnersatz
Die DEVK sieht im Rahmen der Auslandsdeckung im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen keinerlei Leistung für Zahnersatz vor.
Dauer im Ausland
Im Rahmen der Jahrespolice werden Versicherungsschutz für eine maximale Reisedauer von 42 Tagen angeboten. Längere Reisen können durch den Kooperationspartner ERV bis zu einer Dauer von 365 Tagen abgesichert werden.
Details im Überlick
Leistung | Details |
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Geltungsdauer pro Reise | 42 Tage, 365 Tage nur über Kooperationspartner |
Geschäftsreisen versichert | Ja |
Kosten für Rückführung | Ja |
Zahnersatzleistungen | Nein |
Selbstbeteiligung | Nein |
Entbindung im Ausland | Ja, bis 36. Woche |
Erstattung für Hilfsmittel | Ja, wenn vom Arzt verschrieben. |
Erstattung für Heilmittel und Verbände | Ja, müssen in der Apotheke gekauft werden. |
Krankenhaustagegeld | Nein |
Onlineabschluss | Ja |
Ganze Familie | Nein |
Weltweit | Ja |
Seniorentarif | Nein |
Serviceerreichbarkeit | Telefonisch, E-Mail, Außendienst, Live-Chat |