Central Auslandskrankenversicherung
- die ersten 8 Wochen bei Urlaub versichert
- Bei Geschäftsreisen die ersten 10 Tage
- Keine Leistung für Rooming-in
- Such-, Bergungs- und Rettungskosten nur bis 2.500 Euro versichert
- Keine Familienpolice & Zahnersatz
- Überführungskosten max 10.000 €
- Krankenrücktransport nur bei medizinischer Notwendigkeit und finanzieller Besserstellung der Central
Allg. Behandlung:
Rücktransport:
Zahnbehandlung:
Kundenservice:
Fazit: bedingt empfehlenswert
okay
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Die Central ist der exklusive Krankenversicherer für die Generali Versicherungsgruppe, zu der auch die Aachen Münchner und die Deutsche Vermögensberatung zählen. Im Jahr 1971 wurde sie von der Zurich Insurance Group an die Aachen Münchner verkauft. Die Central kündigte im Jahr 2012 alle Kooperationsverträge mit unabhängigen Vermittlern. Die Krankenversicherung wurde im Jahr 1913 gegründet und gilt damit als älteste deutsche private Krankenversicherung. Der Geschäftssitz des Unternehmens befindet sich in Köln. Mit über 1,3 Millionen Kunden zählt sie zu den größten Krankenversicherern Deutschlands.
Das ist der Tarif der Central Versicherung
Die Auslandskrankenversicherung der Central ist sowohl als Jahresvertrag als auch in Form einer Einzelpolice erhältlich. Der Jahresvertrag bietet bei Urlaubsreisen für die ersten acht Wochen Versicherungsschutz, bei Geschäftsreisen für die ersten zehn Tage. Bis zum 70. Lebensjahr beträgt der Beitrag pro Person zehn Euro, danach 25 Euro pro Jahr und Person. Wird der Vertrag erstmalig nach dem 70. Lebensjahr gestellt, beläuft sich die Prämie auf 40 Euro jährlich. Eine Familienpolice ist nicht erhältlich.
- Im Rahmen der Jahrespolice besteht bei Urlaubsreisen für die ersten acht Wochen Versicherungsschutz.
- Geschäftsreisen sind in der Jahrespolice bis zu zehn Tagen ab Abreisetag versichert.
- Die Einzelpolice bietet Auslandskrankenversicherungsschutz für bis zu 365 Tage.
- Kosten durch Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen sind bis zu einer Höhe von 2.500 Euro abgesichert.
- Zahnbehandlungen werden erstattet, wenn sie der Schmerzfreiheit dienen. Für bestehenden Zahnersatz werden die Reparaturkosten übernommen.
- Bei Hilfsmitteln trägt die Versicherung die Miete am Aufenthaltsort. Hör- und Sehhilfen sind von einer Erstattung ausgeschossen.
- Central übernimmt für die Eltern keine Rooming-in Kosten, wenn die versicherte Person minderjährig ist.
- Im Gegensatz zu anderen Produkten besteht bei der Auslandskrankenversicherung die Möglichkeit für einen Online-Abschluss.
Die Leistungen der Central
Leistung | Details |
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Leistungen im Ausland | Die Leistungen sind durchschnittlich. Der Versicherer zahlt wie üblich die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie die Kosten für die Unterbringung im Krankenhaus. Es werden allerdings keine Kosten übernommen, wenn Eltern minderjähriger Kinder im Krankenhaus Rooming-in planen. Die Kosten für Heilmittel werden nach ärztlicher Verordnung gezahlt, für Hilfsmittel gilt, dass die Miete dafür am Aufenthaltsort geleistet wird. Üblicherweise werden keine Kosten für Hör- oder Sehhilfen erstattet. Die Übernahme der Kosten für Bergungs- und Rettungsmaßnahmen in Höhe von 2.500 Euro bewegt sich im Mitbewerbervergleich am unteren Ende. Geschäftsreisen sind nur für die Dauer der ersten zehn Tage abgesichert. |
Krankenrücktransport | Die Kosten für den Rücktransport trägt die Central, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Darüber hinaus wird der Rücktransport bezahlt, wenn die Behandlungsdauer im Krankenhaus am Aufenthaltsort länger als 14 Tage dauert, oder die Kosten der Behandlung die Kosten des Rücktransportes übersteigen würden. Der Aufwand für eine Begleitperson ist gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht generell abgedeckt. Er wird aber übernommen, wenn er medizinisch notwendig ist, wenn eine Begleitperson behördlich angeordnet ist oder vom Transportunternehmen verlangt wird. Kommt es zum Todesfall der versicherten Person, übernimmt die Versicherung die Überführungskosten bis zu einem Betrag von 10.000 Euro. Findet alternativ eine Beisetzung im Ausland statt, werden die Beisetzungskosten bis zur Höhe der Überführungskosten erstattet. |
Zahnbehandlung | Central übernimmt die Kosten für eine Zahnbehandlung, welche für eine schmerzstillende Behandlung anfallen. Darüber hinaus erstattet sie Füllungen in einfachster Ausfertigung, jedoch keine Inlays. Für Zahnersatz gilt, dass hier nur Aufwendungen für Reparaturen an bestehendem Zahnersatz übernommen werden. |
Service | In erster Linie findet der Service durch den Außendienst statt. Für den Ernstfall steht eine Servicerufnummer an 24 Stunden am Tag zur Verfügung, um den Versicherten beispielsweise einen Arzt oder ein Krankenhaus vor Ort zu suchen. Darüber hinaus übernimmt die Central die Organisation des Rücktransportes. |
Schiffsreisen
Die Central trifft in ihren Versicherungsbedingungen keine Aussage, dass Schiffsreisen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Zahnersatz
Central erstattet keine Aufwendungen für neuen Zahnersatz, nur für Reparaturen an bereits bestehendem Zahnersatz.
Dauer im Ausland
Im Rahmen der Jahrespolice besteht für di e ersten acht Wochen einer Urlaubsreise Versicherungsschutz im Ausland, bei Geschäftsreisen für die ersten zehn Tage. Der Einzelvertrag bietet Deckung für die Dauer von 365 Tagen.
Details im Überlick
Leistung | Details |
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Geltungsdauer pro Reise | In der Jahrespolice bis zu acht Wochen, im Einzelvertrag bis zu einem Jahr. |
Geschäftsreisen versichert | Ja, bis zu zehn Tage in der Jahrespolice |
Kosten für Rückführung | Ja, vollständig |
Zahnersatzleistungen | Reparatur von bestehendem Zahnersatz |
Selbstbeteiligung | Nein |
Entbindung im Ausland | Ja, bis 36. Woche |
Erstattung für Hilfsmittel | Ja, wenn vom Arzt verschrieben. |
Erstattung für Heilmittel und Verbände | Ja |
Krankenhaustagegeld | Nein |
Onlineabschluss | Ja |
Ganze Familie | Es gibt keine Familienpolice, jede Person muss einzeln versichert werden. |
Weltweit | Ja |
Seniorentarif | Nein |
Serviceerreichbarkeit | Telefonisch, E-Mail, Außendienst |